Allgemeine Verkaufsbedingungen für Zerspanungswerkzeuge

1. Geltung
Für sämtliche eingehenden Bestellungen gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere vom Kunden gewünschte Sonderbedingungen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Diese Verkaufsbedingungen sind für beide Parteien bei jeder von der Tusa Precision Tools SA angenommenen Bestellung verbindlich.

2. Preise
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich alle Preise ohne Verpackung, ohne MWST sowie ohne Transport- und Zollabfertigungskosten; jede Sendung erfolgt ab Werk (Ex Works gemäss Incoterms 2020).

3. Lieferfristen
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung gilt die von der Tusa Precision Tools SA mitgeteilte Lieferfrist.
Eine verspätete Lieferung berechtigt weder zur Stornierung der Bestellung noch zu Schadenersatz.

4. Transport
Ab Werk, Verpackung nicht inbegriffen.

5. Mengentoleranz
Bei der Fertigung von Sonderwerkzeugen kann die gelieferte Menge wie folgt abweichen:
• ± 2 Stück bei Bestellungen bis 20 Stück.
• ± 3 Stück bei Bestellungen von 21 bis 39 Stück.
• bis zu 10 % bei Bestellungen über 40 Stück.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge und der bei Bestellung vereinbarten Stückpreise.

6. Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum schriftlich einzureichen. Mangelhafte Werkzeuge werden nach Ermessen des Herstellers ersetzt oder vergütet.
Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung der Tusa Precision Tools SA ist ausgeschlossen.

7. Zahlung
Ohne anderslautende Vereinbarung gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto.

8. Gewerbliches und geistiges Eigentum
Die Tusa Precision Tools SA ist alleinige Eigentümerin ihrer Werkzeuge sowie der zugehörigen Pläne und Konstruktionen. Mit der Bezahlung des Kaufpreises gehen keine gewerblichen oder geistigen Schutzrechte auf den Käufer über.

9. Änderungen
Sonderwerkzeuge werden nach der zuletzt übermittelten Zeichnung gefertigt.
Änderungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gewünschte Änderungen können Mehrkosten verursachen.

10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Obligationenrecht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Tusa Precision Tools SA in Lugano.

TUSA PRECISION TOOLS SA
Zaghini Marco
CEO