Tusa Precision Tools

Allgemeine Verkaufsbedingungen für unsere Zerspanungswerkzeuge

1. Gültigkeit
Für alle bei Tusa Precision Tools SA eingehenden Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Ausnahmen oder Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere von Kunden gewünschten Sonderbedingungen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Diese Verkaufsbedingungen aller von Tusa Precision Tools angenommenen Bestellungen sind für beide Parteien bindend.

2. Preise
Ohne schriftliche Vereinbarung verstehen sich alle Preise ohne Verpackung, ohne Mehrwertsteuer, ohne Versandkosten und ohne Zollabfertigung; jede Lieferung erfolgt ab Werk (ex works gemäß Incoterms 2020)

3. Lieferbedingungen
Ohne schriftliche Vereinbarung gilt die von Tusa Precision Tools SA mitgeteilte Lieferfrist.
Eine Verspätung bei der Lieferung gibt kein Anrecht auf Stornierung der Bestellung oder Schadenersatz.

4. Trasport
Frei ab Werk, ohne Verpackung.

5. Mengentoleranz
Für die Fertigung von Sonderwerkzeugen kann die Liefermenge wie folgt unterschiedlich sein:
• +/- 2St. für Bestellungen bis 20 Stück.
• +/- 3St. für Bestellungen von 21 bis 39 Stück.
• bis zu 10% bei Bestellungen über 40 Stück.
Die Rechnung basiert auf der tatsächlich gelieferten Stückzahl und auf dem bei der Bestellung festgelegten Stückpreis.

6. Reklamationen
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich erfolgen.
Defekte Werkzeuge werden nach Wahl des Herstellers ersetzt oder gutgeschrieben.
Jede vertragliche und außervertragliche Verantwortung von Tusa Precision Tools SA ist ausgeschlossen.

7. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage netto nach Rechnungsdatum.

8. Gewerbliches und geistiges Eigentum
Tusa Precision Tools SA ist der ausschließliche Besitzer seiner Werkzeuge und deren verbundenen Projekte und Designs.
Die Zahlung des Verkaufspreises impliziert nicht die Übertragung von gewerblichem und geistigem Eigentum an den Käufer.

9. Änderungen
Sonderwerkzeuge werden nach der letzten zur Verfügung gestellten Zeichnung gefertigt.
Änderungen sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Die gewünschten Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das schweizerische Obligationsrecht.
Gerichtsstand ist ausschließlich der von Tusa Precision Tools SA, welcher sich in Lugano befindet.

TUSA PRECISION TOOLS SA
Zaghini Marco
General Manager